UVV Prüfung

von Fahrzeugen nach DGUV-V 70

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UVV Prüfung​

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach § 57. Abs. der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Fahrzeuge“ (BGV D29) einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Die Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren und gemäß § 57 Abs. 2 der UVV und des DGUV-Grundsatzes „Fahrzeuge“ bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitzuführen.

Die Prüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung (HU).

Diesen Service bieten wir Ihnen direkt vor Ort an.

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