Häufig gestellte Fragen von Unfallgeschädigten
Plötzlich sind Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Verständlicherweise haben Sie keine Routine und wissen nicht, wie es um Ihre Rechte und Möglichkeiten bestellt ist.
Die wichtigste Frage „Was tun nach einem Autounfall?“ können Sie direkt hier beantworten: Rufen Sie im Raum Stuttgart Kfz Gutachter Andreas Röckle an, um professionelle Unterstützung für die anstehende Schadenregulierung zu erhalten.
1. Muss ich die Polizei nach einem Unfall rufen?
Nur bei einem Personenschaden bzw. verletzten Personen am Unfallort besteht die Pflicht, Polizei & Rettungskräfte nach einem Unfall zu rufen. Bei einem reinen Blechschaden besteht keine Verpflichtung. Bei Uneinigkeit oder Fahrerflucht ist dieser Schritt aber immer sinnvoll.
2. Was kostet ein Kfz Gutachten?
Als Schadengutachten ist es nach unverschuldetem Unfall für Geschädigte kostenlos, sobald mehr als ein Bagatellschaden (ca. 1.000 Euro) vorliegt. Ansonsten hängen die Kosten von der Schadenhöhe ab. Wertgutachten liegen meistens im unteren dreistelligen Bereich.
3. Wer muss den Unfallschaden der Versicherung melden?
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung fristgerecht zu melden. Für die Schadenmeldung hat er maximal 7 Tage Zeit. Sie können als Unfallopfer via Zentralruf der Versicherer prüfen, ob der Schadenverursacher seiner Pflicht nachgekommen ist.
4. Muss ich als Geschädigter meine eigene Versicherung informieren?
Bei möglicher Teilschuld kann das sinnvoll sein, es könnten Ansprüche gestellt werden. Eine vorsorgliche Schadensmeldung macht definitiv Sinn.
5. Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Aus der Praxis heraus lässt sich eine übliche Schadenregulierungsdauer von 4 bis 8 Wochen ableiten. Danach sollten alle Zahlungen geleistet worden sein. Die Reparatur kann durch eine Kostenübernahmeerklärungen deutlich schneller erfolgen.
6. Wann erhalte ich das Unfallgutachten?
Bei Kfz Gutachter Andreas Röckle werden Sie das Gutachten nach 24 bis 48 Stunden in den Händen halten, auf Wunsch in digitaler Form. Ihr Gutachter wird es sofort an die eintrittspflichtige Versicherung und ggf. an Ihre Werkstatt und Ihren Rechtsanwalt weiterleiten.
7. Wie verhalten, wenn die gegnerische Versicherung kürzt?
Das erstellte Schadensgutachten darf nicht einfach grundlos zusammengekürzt werden! Oft bleibt es beim Versuch, da viele Kürzungen keinen Rechtsbestand haben. Sie sollten sich als Geschädigter definitiv gegen Versicherungskürzungen wehren! Kommt es zu Kürzungen, empfehlen wir Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
8. Was muss ich nach einem Unfall tun?
Die Sicherung der Unfallstelle hat immer oberste Priorität. Dann sind Rettungskräfte zu rufen, Erste Hilfe ist zu leisten. Danach geht es an die formale Beweissicherung mit einem Unfallbericht.
9. Welche Fristen muss ich beachten?
Sie brauchen sich über Fristen keine Sorgen machen, wenn Sie nach unverschuldetem Unfall einen eigenen Kfz Gutachter beauftragen. Haben Sie selbst den Schaden verursacht, sollten Sie ihn Ihrer Versicherung schnellstmöglich melden.
10. Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Bei eigener Unschuld können Sie sich auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen Anwalt nehmen und das Geld einfordern, notfalls auf dem Klageweg vor Gericht. Bei klarer Sachlage stehen Versicherungen in der Leistungspflicht.
11. Muss ich das Unfallfahrzeug reparieren?
Nein, es besteht kein Zwang zur Reparatur. Sie können sich den Unfallschaden auch auszahlen lassen, was auch für die Kaskoversicherung gilt. Bei neuen Fahrzeugen sollten Sie allerdings den Aspekt der Wertminderung bedenken.
12. Kann ich mir den Unfallschaden auch auszahlen lassen?
Ja, Unfallgeschädigte haben mit Blick auf § 249 BGB auch das Recht auf fiktive Abrechnung, denn im Gesetz ist von der Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages die Rede. Bei älteren Fahrzeugen kann dieser Weg Sinn machen, wenn Folgeschäden und mangelnde Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden können.
So werden aus Fragen nach Autounfall Gewissheiten
Um direkt nach dem Unfall aus Fragen Ausrufezeichen zu machen, sollten Sie eine Vorlage für einen Unfallbericht immer griffbereit haben. Sie wissen dann, welche Daten Sie in welcher Form zu dokumentieren haben und können für die Schilderung des Unfallhergangs auch ankreuzbare Formulierungshilfen nutzen.
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