Unfallschaden auszahlen lassen
Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen, falls keine Reparatur erwünscht ist. Für das „aber“ sollten Sie unbedingt einen eigenen Kfz Gutachter einschalten: Um die Schadenssumme einzufordern muss sie mittels Gutachten exakt beziffert werden. Prüfen Sie, ob die fiktive Abrechnung wirtschaftlich & (garantie-)technisch sinnvoll ist. Nicht zu vergessen ist die Kürzungsfreude der Kfz-Versicherer, die gerade bei der Auszahlung des Unfallschadens zuschlägt. Gehen Sie diesen Weg nicht ohne Gutachter.
Was tun bei Unfall als Geschädigter?
Was tun bei Unfall als Geschädigter? Diese häufig gestellte Frage zeigt, dass viele Autofahrer in dieser Ausnahmesituation ihre umfassenden Rechte gar nicht kennen. Zeit, dass hier mit professioneller Gutachterexpertise und Soforthilfe zu ändern! Machen Sie sich klar: Wer sich auf das gegnerische Schadenmanagement einlässt, wird seine Rechte als Geschädigter erst gar nicht kennen lernen.
Das Wichtigste, was Sie nach Unfall als Geschädigter tun können, ist einen unparteiischen Kfz Gutachter anzurufen: Andreas Röckle ist im Stuttgarter Raum schnell für Sie einsatzbereit.