Unfallschaden auszahlen lassen:

100 % Leistung ohne Reparatur?

Ein Unfallgutachten aus unabhängiger Sachverständigenhand hat nach einem unverschuldeten Autounfall oberste Priorität. Sobald mehr als ein Bagatellschaden (über 1.000 Euro Reparaturkosten) vorliegt, sollten Sie einen eignen Gutachter anrufen. Es kostet Sie nichts und garantiert, dass alle Schadenersatzansprüche in voller Höhe auf die Versicherungsabrechnung kommen.

Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen, falls keine Reparatur erwünscht ist. Für das „aber“ sollten Sie unbedingt einen eigenen Kfz Gutachter einschalten: Um die Schadenssumme einzufordern muss sie mittels Gutachten exakt beziffert werden. Prüfen Sie, ob die fiktive Abrechnung wirtschaftlich & (garantie-)technisch sinnvoll ist. Nicht zu vergessen ist die Kürzungsfreude der Kfz-Versicherer, die gerade bei der Auszahlung des Unfallschadens zuschlägt. Gehen Sie diesen Weg nicht ohne Gutachter.

SOFORTHILFE:

Sachverstand aus einer Hand
1. Unfallstelle sichern:

Alle Unfallbeteiligten sichern die Unfallstelle (Warndreieck, Warnblinklicht etc.): Folgeunfälle sind zu verhindern. Unfallflucht & unterlassene Hilfeleistung sind strafbar!

2. Bei Personenschaden:

Schnellstmöglich Rettungskräfte & Polizei rufen. Erste Hilfe leisten (stabile Seitenlage etc.).

3. Beweissicherung vornehmen:

Unfallbericht griffbereit halten & ausfüllen, Fotos als Beweismittel schießen und Zeugen befragen.

4. Kfz Gutachter anrufen:

Legen Sie Ihren Haftpflichtschaden in erfahrene Hände!

60-Sekunden-Crashkurs:

Unfallschaden auszahlen lassen?

Häufige Fragen

zur fiktiven Abrechnung:

Wie lange dauert die Auszahlung des Schadens?

Mit einem Sachverständigengutachten und vollständiger Beweissicherung geht es erfahrungsgemäß am schnellsten. Insgesamt dauert sich Versicherungsregulierungsdauer meistens 4 bis 8 Wochen. Danach sollte der Unfallschaden ausgezahlt sein.

Bei reinem Sachschaden bzw. Blechschaden nicht, es sei denn, ein Unfallbeteiligter ist geflüchtet. Auch wenn es zu Unstimmigkeiten bzgl. der Schuldfrage kommt, rufen Sie besser die Polizei. Bei einem Personenschaden sind Polizei und Rettungskräfte zwingend zu rufen. Bei ausländischen Fahrzeugen ist dieser Schritt definitiv ratsam.

Bei reinem Sachschaden bzw. Blechschaden nicht, es sei denn, ein Unfallbeteiligter ist geflüchtet. Auch wenn es zu Unstimmigkeiten bzgl. der Schuldfrage kommt, rufen Sie besser die Polizei. Bei einem Personenschaden sind Polizei und Rettungskräfte zwingend zu rufen. Bei ausländischen Fahrzeugen ist dieser Schritt definitiv ratsam.

Gesetzliche Basis, um Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Die eintrittspflichtige Autoversicherung des Unfallverursachers darf Ihnen nicht vorschreiben, wie Sie den Schaden zu regulieren haben. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, selbst einen Kfz-Sachverständigen zur Schadensfeststellung einschalten zu können. Sie müssen sich nur mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben, wenn es sich nachweislich um einen Bagatellschaden mit Reparaturkosten unter 1.000 Euro handelt.

Die Grundlage stellt Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar: Dort ist von einer angemessenen Geldleistung die Rede, die als Schadensersatz dient. Diese kann sich auf die Übernahme von Reparaturkosten, aber auch auf die Auszahlung des Unfallschadens gemäß Gutachten beziehen!

Welche Voraussetzungen gibt es?

Unfallschaden auszahlen lassen

Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen, müssen Sie die Höhe der Versicherung des Unfallgegners nachweisen können. Hier kommt ein Schadengutachten ins Spiel, das Ihnen Kfz Gutachter Andreas Röckle zeitnah nach Ihrer Kontaktaufnahme erstellen wird.

Da keine Reparatur erfolgt und somit eine Werkstattrechnung vorliegt, brauchen Sie einen Rechnungsersatz. Ein Sachverständigengutachten ist von Vorteil, da hierin neben den Reparaturkosten auch weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall als Alternative zu einem Ersatzfahrzeug und Wertminderung Berücksichtigung finden.

Beispiel: Sie wollen es genauer wissen?

Beispielrechnung aus dem Gutachteralltag: Nehmen wir an, Sie haben für Ihren 2 Jahre alten VW Golf ein Schadengutachten erstellen lassen. Darin sind Reparaturkosten in Höhe von 2.500 Euro netto (kein Bagatellschaden!) sowie 300 Euro Wertminderung und 200 Euro Nutzungsausfall festgeschrieben. Lassen Sie den Unfallwagen nicht reparieren, muss Ihnen die Versicherung 3.000 Euro als Geldbetrag überweisen. Andernfalls würde die Fachwerkstatt die 2.500 Euro direkt mit der Versicherung abrechnen, 500 Euro erhielten Sie auch bei konkreter Abrechnung. Sofern die Versicherung keinen Kürzungsversuch unternimmt. Auf Ihrer Habenseite können Sie noch verbuchen, dass die gegnerische Versicherung Gutachterkosten und ggf. auch Anwaltskosten zu tragen hat.

Nachteile der fiktiven Abrechnung?

Unfallfahrzeug nicht reparieren bedeutet ...

Bei neueren Fahrzeugen ist der Wertverlust kritisch zu sehen. Ohne erfolgte Werkstattreparatur können Folgeschäden drohen, auch können Garantien des Herstellers wie eine Durchrostgarantie entfallen (die ansonsten 10 Jahre Planungssicherheit bieten würden).

Problematisch kann der unreparierte Autoschaden auch bei einem Folgeunfall an der exakt gleichen Stelle werden: Versicherer werden dann argumentieren, dass kein neuer Schaden entstanden sei. Durch die HIS-Datenbank können Versicherungen alle Fälle und Schäden auf dem Bildschirm haben. Die Vor- und Altschadenproblematik wird häufig von Versicherungen ins Spiel gebracht.

Wer sein Auto liebt, rechnet nach!

Je älter das Fahrzeug ist und je weniger die Schäden die Sicherheit und Wertentwicklung betreffen, desto weniger fallen die Nachteile ins Gewicht. Mit einer Beule als einziger Beschädigung werden Sie vielleicht gut leben und fahren können. Ein Vorteil ist, dass Sie das Geld aus der Unfallregulierung etwa für den nächsten Sommerurlaub frei nutzen könnten.

Ein aus unserer täglichen Arbeit nicht zu leugnender Nachteil ist, dass Kfz-Versicherer gerade bei fiktiver Abrechnung kaum einen Kürzungsversuch auslassen werden. Besonders an diesen Schadenspositionen wird häufig der Rotstift angesetzt (bzw. wird mittlerweile auch vollautomatisch durch den Einsatz von KI munter gekürzt):

Grundsätzlich dürfen Sie durch den fiktiven Abrechnungsmodus nicht schlechter gestellt werden! Das Versicherungsargument, bestimmte Kosten fallen bei fiktiver Abrechnung gar nicht an, läuft insofern ins Leere. Entscheidend sind die Kosten, die bei konkreter Abrechnung entstanden wären bzw. die ein Gutachter für angemessen hält.

Mein Name ist Andreas Röckle,​

als unabhängiger Kfz-Gutachter bin ich im Raum Stuttgart nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schnell vor Ort. ​

Die Versicherung zahlt nur den Nettobetrag:

Ist das korrekt?

Ja! Falls Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, also nur die Netto-Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie in einer Werkstatt tatsächlich angefallen wäre.

Ihr Zwischenfazit:

Maximale Auszahlung (100 %) nur mit unabhängiger Hilfe Sie sehen bis hierhin, warum ein unabhängiger Kfz Gutachter gerade nach unverschuldetem Unfall und bei fiktiver Abrechnung für 100 % Leistung der gegnerischen Haftpflichtversicherung wichtig ist. Würden Sie dem gegnerischen Schadensmanagement vertrauen, würden viele Kürzungen ohne Ihr Wissen passieren. Erst mit einem eigenen Kfz Sachverständigen wird sofort klar, wenn die Versicherung irgendwo weniger zahlt. Wehren Sie sich, denn für den Anwalt muss die Gegenseite auch aufkommen!

Weitere Ansprüche für Unfallgeschädigte

Halt, ist Ihre Unfallrechnung komplett?

Sie können sich den Autoschaden auszahlen lassen und die genannten Posten wie Nutzungsausfall oder Wertminderung ebenso berücksichtigen. Hinzu kommen weitere Ansprüche, bei deren Durchsetzung Ihnen Andreas Röckle und sein Netzwerk helfen werden:

Die Versicherung kürzt die Reparaturkosten:

Ist das rechtens nach Unfall?

Grundsätzlich nur, wenn es einen konkreten Einwand gibt und zu hohe Kosten einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen. Damit ist aber nicht zu rechnen, falls Sie die Schadensregulierung mit einem langjährig erfahrenen Kfz Gutachter vorantreiben.

Je neuer das Fahrzeug ist, desto ungerechtfertigter sind besonders Kürzungen bei der Werkstatt bzw. an Stundensätzen eines markengebundenen Fachbetriebs. Die Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung ist nicht immer einheitlich, sodass regionale Urteile in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind. Es lohnt sich definitiv, gegen Kürzungen vorzugehen. Es geht um Ihr Geld und als Unfallopfer brauchen Sie sich über Anwaltskosten keine Sorgen machen, Ihre Ausgangsposition ist gut!

Mein Fazit:

Unfallschaden auszahlen lassen? Sprechen wir darüber!

Sie haben aktuell einen Blechschaden bzw. Unfall im Raum Stuttgart zu beklagen? Reparieren oder auszahlen lassen? Bevor Sie sich Gedanken über die fiktive Abrechnung als Option machen, sollten Sie sich zuerst an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, den Sie hier gefunden haben! Das ist der alles entscheidende erste Schritt, um ALLE Optionen bei der anstehenden Schadenregulierung prüfen zu können.